Infos für Fachpersonen

 

Ergotherapie muss durch einen Arzt oder Facharzt verordnet werden.

Eine einmalige Abklärung wird gemäß Tarifverträgen

bei ärztlicher Überweisung von den Versicherungen bezahlt.

 Das vollständig ausgefüllte Verordnungsformular geht zur gewünschten Ergotherapeutin,

welche es an den Kostenträger (KK, UV, IV) weiterleitet.

 

Verordnungsformular Ergotherapie-Ebikon

Verordnungsformular für Handpatienten Ergotherapie-Ebikon

Hinweise zum Ausfüllen

allgemeine Verordnung

Beachten Sie bitte, dass wir Ergotherapeutinnen je selbständig mit eigener ZSR und Konto arbeiten.

Kontakt  (Flyerbestellung, u.a.m.)

verschlüsselten Datenverkehr schreiben Sie an

salome.vondaeniken@evs-hin.ch

resp. an karin.bissig@evs-hin.ch

 

Flyer19  H

 

das Angebot kurz

 

Hand, Neurologie, Geriatrie, mehrfache Behinderung, ev. Pädiatrie

Einzelbehandlungen in Praxis, Heim oder Domizil, im Dorf (Ebikon bis Rotkreuz)

funktionell (aktiv und passiv), Selbsthilfe, Esstherapie, i-ADL, HLT, Hilfsmittel, statische und dynamische Schienen,

ergonomische Anpassungen (APA), Neurofeedback (letzteres ist nicht kassenpflichtig).

 

Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit

 

www.ergo-ebikon.ch