Infos für Fachpersonen
Ergotherapie muss durch einen Arzt oder Facharzt verordnet werden.
Eine einmalige ergotherapeutische Abklärung wird gemäß Tarifverträgen
bei ärztlicher Überweisung von Krankenkassen bezahlt.
Das vollständig ausgefüllte Verordnungsformular geht zur gewünschten Ergotherapeutin,
welche es an den Kostenträger (KK, UV, IV) weiterleitet.
Kontakt (Flyerbestellung, u.a.m.)
verschlüsselten Datenverkehr schreiben Sie an salome.vondaeniken@evs-hin.ch .
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das Angebot kurz
Neurologie, Geriatrie, mehrfache Behinderung, Hand (keine komplexen Verletzungen) Tinnitus, ev. Pädiatrie
Einzel-, Gruppen- Behandlungen in Praxis, Heim oder Domizil, im Dorf (Ebikon bis Rotkreuz)
funktionell (aktiv und passiv), Selbsthilfe, i-ADL, HLT, Hilfsmittel, Lagerungsschienen, ergonomische Anpassungen (APA)
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit