Infos für Fachpersonen
Ergotherapie muss durch einen Arzt oder Facharzt verordnet werden.
Eine einmalige Abklärung wird gemäß Tarifverträgen
bei ärztlicher Überweisung von den Versicherungen bezahlt.
Das vollständig ausgefüllte Verordnungsformular geht zur gewünschten Ergotherapeutin,
welche es an den Kostenträger (KK, UV, IV) weiterleitet.
Verordnungsformular Ergotherapie-Ebikon
Verordnungsformular für Handpatienten Ergotherapie-Ebikon
Beachten Sie bitte, dass wir Ergotherapeutinnen je selbständig mit eigener ZSR und Konto arbeiten.
Kontakt (Flyerbestellung, u.a.m.)
verschlüsselten Datenverkehr schreiben Sie an
resp. an karin.bissig@evs-hin.ch
das Angebot kurz
Hand, Neurologie, Geriatrie, mehrfache Behinderung, ev. Pädiatrie
Einzelbehandlungen in Praxis, Heim oder Domizil, im Dorf (Ebikon bis Rotkreuz)
funktionell (aktiv und passiv), Selbsthilfe, Esstherapie, i-ADL, HLT, Hilfsmittel, statische und dynamische Schienen,
ergonomische Anpassungen (APA), Neurofeedback (letzteres ist nicht kassenpflichtig).
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit